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Smart ja, unproblematisch nein.

Smart Glasses sind auf dem Vormarsch – auch die Schulen müssen sich damit auseinandersetzen.

Text von Katja Burgherr

Was sich ein bisschen anhört wie Science Fiction, ist heute bereits Realität. Mit Smart Glasses kann man Videoaufnahmen machen, Musik hören, in Echtzeit mit einer KI-Assistentin interagieren oder dank Übersetzungen mit Anderssprachigen kommunizieren. Und alles, was es dafür braucht, ist eine Brille, die sich äusserlich kaum von normalen Sehhilfen unterscheidet. Die Idee ist nicht neu: Bereits in den 60er Jahren tüftelten Entwickler an Brillen mit integrierten Displays, scheiterten aber an den technischen Möglichkeiten. Ab 2012 brachte Google erstmals Smart Glasses auf den Markt, die herkömmlichen Brillen ähnelten. Der Verkauf wurde 2015 eingestellt – zu gross war der Widerstand, nicht zuletzt wegen Bedenken zum Schutz der Privatsphäre. Inzwischen haben wir mit dem Zugang zu KI für die breite Öffentlichkeit einen technologischen Quantensprung erlebt und scheinen dem Gadget gegenüber aufgeschlossener zu sein: Die Verkäufe sind in der Schweiz zuletzt stark angestiegen.

Unbemerktes Aufnehmen wird zum Kinderspiel

Die Bedenken bleiben indes die gleichen und sind nicht nur moralischer, sondern auch strafrechtlicher Natur. So gibt es Fälle von Menschen, die sich nach Gesprächen mit Fremden auf der Strasse plötzlich in einem Video auf TikTok oder Instagram wiederfinden. Auch in Schwimmbädern oder Umkleidekabinen ist es leicht, mit Smart Glasses Aufnahmen von Anwesenden – darunter auch Kinder – zu machen, ohne dass sie es merken. Auch beim Datenschutz gibt es ungeklärte Fragen: Damit die Brillen nützlich werden, wertet Künstliche Intelligenz permanent aus, was die Kamera sieht und die Mikrofone hören. Wie geht beispielsweise Meta, aktuell der grösste Player auf dem Markt, mit diesen Daten um?

Gewinnmaximierung steht über moralischen Bedenken

Um Smart Glasses als solche zu erkennen, gibt es bei neuen Modellen nur ein verlässliches Merkmal: das weisse Licht, das während des Aufnehmens an der Vorderseite des Rahmens erscheint. Dieses durch Abkleben unsichtbar zu machen, ist leicht. Wären Smart Glasses deutlicher erkennbar, wäre auch das unbemerkte Filmen schwieriger. Da das elegante Design aber ein Grund für den aktuellen Verkaufserfolg ist, dürften die Hersteller wenig Interesse daran haben, es zu verändern.

Politik will handeln

Trotz guter Verkaufszahlen stossen die intelligenten Brillen auch heute auf Widerstand. So hat die Aargauer Grossrätin Carol Demarmels im September eine Interpellation zu diesem Thema eingereicht. Unter anderem wollte sie wissen, welche rechtlichen Möglichkeiten Kanton und Gemeinden haben, um die Nutzung oder das Tragen von Smart Glasses einzuschränken.

Auch Schulen sind betroffen

Auch an Schulen dürften Smart Glasses zur Herausforderung werden. Neben unbemerkten Aufnahmen – dem Verband der Schulleitungen Aargau sind etwa heimliche Aufnahmen von Schulveranstaltungen durch Eltern bekannt – kann mithilfe der Brillen bei Prüfungen geschummelt werden. Für Demarmels stellt sich deshalb die Frage, ob Smart Glasses von den bestehenden Regelungen zu privaten elektronischen Geräten und Handys an Aargauer Schulen erfasst werden. Für Bildung Aargau liegt es auf der Hand, dass die Brillen in dieselbe Kategorie wie Handys und Smart Watches gehören. Nun liegt es am Regierungsrat, die Regelungen entsprechend anzupassen.

Ein schwaches Argument

Diejenigen, die Einschränkungen in der Nutzung von Smart Glasses nicht für nötig erachten, führen oftmals ein Argument ins Feld, das auch für den Schulalltag relevant ist. Smart Glasses können als Assistenzsysteme für Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigung eingesetzt werden – beispielsweise bei einer Sehschwäche. In diesen Fällen sind sie tatsächlich ein Game Changer. Ein schwaches Argument ist es trotzdem: Smart Glasses wären für diese Personen auch dann eine Unterstützung, wenn sie als solche erkennbar wären. Dass sie in bestimmten Situationen einen erheblichen Mehrwert bieten, spricht daher nicht grundsätzlich gegen Einschränkungen, sondern vielmehr für klar definierte Ausnahmen für Schülerinnen und Schüler, die auf die Assistenzfunktion angewiesen sind.