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Vorsicht bei Einkäufen auf Online-Plattformen

Laut dem Departement Gesundheit und Soziales warnt das Aargauer Amt für Verbraucherschutz (AVS) vor einer wachsenden Praxis: Lehrpersonen bestellen zunehmend Spielzeuge direkt über chinesische Onlineplattformen wie Temu, Shein oder AliExpress. Weshalb das problematisch ist, erfährst du hier.

Text von Katja Burgherr

Für den Privatgebrauch ist ein  Einkauf auf Online-Plattformen wie Temu, Shein oder AliExpress zwar legal – sobald die Spielsachen jedoch in Schulen oder Kindergärten zum Einsatz kommen, gelten strengere Regeln. Spielzeuge müssen den gesetzlichen Sicherheitsanforderungen entsprechen, die mit den EU-Vorgaben harmonisiert sind. Tests zeigen aber seit Jahren, dass Produkte aus chinesischen Webshops diese Standards regelmässig nicht erfüllen.

Damit gelten Lehrpersonen, die solche Bestellungen tätigen, rechtlich als Importeur und tragen die Verantwortung für die Sicherheit der Spiezeuge. Laut AVS ist die Sicherheit  jedoch beim direkten Einkauf in chinesischen Webshops nicht gewährleistet. Die Behörde empfiehlt, Spielzeug für den schulischen Gebrauch ausschliesslich bei Schweizer Händlern zu beziehen.