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Urteil in ungewöhnlichem Rechtsstreit in Würenlingen liegt vor

Text von Katja Burgherr

Im aussergewöhnlichen Rechtsstreit zwischen einer ehemaligen Schulleiterin und der Gemeinde Würenlingen liegt ein Urteil vor. Die Schulleiterin hatte eine Zahlung von 106'000 Franken für 1022 Überstunden verlangt. Den Vorschlag der Schlichtungskommission, 51'000 Franken für 499 Überstunden auszuzahlen, hatte die Gemeinde abgelehnt. Infolge einer Klage der Schulleiterin sprach das Verwaltungsgericht der Frau nun 51'000 Franken zu. 

Während die Gemeinde, so der Gemeindeammann Patrick Zimmermann, das Urteil nicht nachvollziehen könne, zeigt sich die Schulleiterin erleichtert: «Ich spüre jetzt Ruhe und Frieden, auch weil das detaillierte 32-seitige Urteil eine so klare Sprache spricht. Ich fühle mich durch das Urteil rehabilitiert.»

Das Urteil ist zentral, weil es zeigt, dass auch Schulleitungen (und Lehrpersonen) grundsätzlich eine wöchtenliche Höchstarbeitszeit haben, auch wenn sie nicht dem Arbeitsgesetz unterstehen. Die Gemeinde ist verpflichtet, die Schulleitung administrativ so zu unterstützen, dass diese im Rahmen ihrer vertraglichen Arbeitszeit ihre Aufgaben erfüllen kann. Leider gibt es immer noch Gemeinden, die versuchen zu Lasten der Schulleitung und somit letztlich der gesamten Schule und dem Kanton zu sparen, indem sie zu wenig Schulverwaltungspersonal anstellen.

Bildung Aargau fordert deshalb nach Nachdruck, dass der Kanton Vorgaben zur Ressourcierung von Schulverwaltungen macht bzw. machen darf.