Länger arbeiten wird für Lehrpersonen attraktiver
Infolge des Lehrpersonenmangels, arbeiten viele Lehrpersonen über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus. Dieses zusätzliche Engagement wird erfreulicherweise auch von der Aargausichen Pensionskasse APK, in welcher die aargauischen Lehrpersonen versichert sind, gewürdigt.
Das ordentliche Pensionierungsalter für Aargauer Lehrpersonen, versichert bei der APK, liegt für beide Geschlechter bei 65 Jahren. Vom Pensionierungsalter zu unterscheiden, ist das AHV-Alter. Frauen, welche das AHV-Alter erreichen, sind also nicht APK-Renten berechtigt.
Aufgrund des Lehrpersonenmangels arbeiten aber viele Lehrpersonen über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus. Dies hat Auswirkungen auf die Leistungen der AHV und der Pensionskasse.
Auswirkungen AHV:
Die AHV-Rente kann maximal bis zum Alter von 70 Jahren aufgeschoben werden. In diesem Fall erhöht sich die AHV-Rente um die Prozentsätze der nichtbezogenen Jahre. Wenn eine Lehrperson mehr als CHF 14'000 pro Jahr verdient, wird sie wieder AHV-pflichtig. Damit kann die Lehrperson ihre Rente aufbessern, wenn sie im Moment des Erreichens des AHV-Alters noch nicht im AHV-Maximum war. Wenn die Lehrperson bereits im AHV-Maximum ist, sind die AHV-Beiträge ein reiner Solidaritätsbeitrag an weniger gut verdienende Menschen.
Wichtig: Ab diesem Jahr wird das AHV-Rentenalter für Frauen schrittweise auf 65 Jahre erhöht. Dies hat folgende Konsequenzen:
Frauen mit Jahrgang 1961: Rentenalter 64 plus 3 Monate, wird im Jahr 2025 erreicht
Frauen mit Jahrgang 1962: Rentenalter 64 plus 6 Monate, wird im Jahr 2026 erreicht
Frauen mit Jahrgang 1963: Rentenalter 64 plus 9 Monate, wird im Jahr 2027 erreicht
Frauen mit Jahrgang 1964 und jünger: Rentenalter 65, gültig ab 2028
Auswirkungen auf die Pensionskasse (APK):
Auch die Pensionskassenrente, ausbezahlt durch die APK, kann aufgeschoben werden. Damit steigt die Rente aber nicht bloss um den nichtbezogenen Prozentsatz, sondern die Lehrperson kann weiterhin in die APK einzahlen. Seit letztem Jahr bezahlt auch der Arbeitgeber wieder Pensionskassenbeiträge. Die Lehrperson kann ihr Alterskapital also wesentlich erhöhen.
Es ist auch möglich, sich teilpensionieren zu lassen. Ein Rückzug kann in maximal drei Schritten erfolgen und das Arbeitspensum muss um mindestens 20 Prozent reduziert werden. Lehrpersonen, die nach dem 58. Altersjahr eine Lohnreduktion von maximal 50 Prozent erfahren, dürfen die Alters- und Risikovorsorge basierend auf dem bisherigen Lohn und des bisherigen Vorsorgeplans weiterführen.