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Aargau erhöht Kinderzulagen – andere Kantone bleiben dennoch attraktiver

Der Kanton Aargau erhöht die Kinderzulagen. Dies ist grundsätzlich erfreulich. Dennoch erfüllt der Kanton Aargau weiterhin nur die minimale Vorgabe des Bundes.

Text von Beat Gräub

Der Kanton Aargau vollzieht bei den Kinderzulagen die bundesrechtliche Vorgabe, die eine Erhöhung vorsieht. Damit steigen die Kinderzulagen auf CHF 215 pro Kind und die Ausbildungszulagen steigen auf CHF 268 pro Kind. Um Kinderzulagen zu erhalten, muss eine Lehrperson mindestens CHF 7560 pro Jahr verdienen. Bei tieferem Lohn werden die Kinderzulagen nur in den Monaten ausbezahlt, in welchen mindestens CHF 630 verdient wird.

Kinder- und Ausbildungszulagen gibt es ferner nur, wenn das Kind höchstens CHF 30'240 pro Jahr verdient.

Trotz diesen Verbesserungen sind die Leistungen in diversen Kantonen weiterhin besser. Wenn eine Lehrperson also im Kanton Aargau arbeitet, aber in einem anderen Kanton wohnt, sollte abgeklärt werden, ob eine Geltendmachung der Kinderzulage im anderen Kanton sinnvoll ist. Dasselbe gilt, wenn der Kindsvater bzw. die Kindsmutter, unabhängig ob verheiratet oder nicht, in einem anderen Kanton arbeitet.

Im Kanton Zürich beispielsweise wird die Ausbildungszulage bereits ab vollendetem 12. Altersjahr des Kindes ausbezahlt. Im Kanton Aargau erst ab vollendetem 16. Altersjahr oder, wenn das Kind im Alter von 15 Jahren eine Berufslehre und somit eine Ausbildung beginnt.

Auch im Kanton Luzern sind die Leistungen besser. Zwar liegt die Kinderzulage auch bei CHF 215 pro Kind und Monat, jedoch erhält das Kind auch hier ab dem 12. Lebensjahr bereits eine Zulage von CHF 260. Vor allem aber erhält jedes Kind eine Geburts- oder Adoptionsprämie von CHF 1075, sofern ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes im Kanton Luzern erwerbstätig ist. Am grosszügigsten ist der Kanton Wallis. Dort gibt es eine Geburtsprämie von CHF 2000 und eine Kinderzulage von CHF 305 pro Kind. Ab dem dritten Kind steigt die Zulage sogar auf CHF 405.