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… aber bitte kostenneutral

Im Aargauer Grossen Rat zeigt sich einmal mehr ein bekanntes Muster: Neue Aufgaben und zusätzliche Leistungen sollen eingeführt werden – aber bitte kostenneutral. Zwei aktuelle Vorstösse aus dem Bildungsbereich verdeutlichen, wie schwierig dieses Versprechen in der Praxis einzulösen ist.

Text von Katja Burgherr

Bei der Motion zur Einführung obligatorischer kantonaler Basisschulungen und Weiterbildungen für Schulleitungen von Jeanine Glarner (FDP) hält die Regierung fest, dass das Anliegen inhaltlich weitgehend bereits umgesetzt wird. Seit Herbst 2025 werden neue Schulleitungen in kantonsspezifischen Themen wie Recht, Personalführung oder Ressourcenfragen geschult. Auch für amtierende Schulleitungen wurden obligatorische Veranstaltungen eingeführt. Zudem seien die gesetzlichen Grundlagen für verpflichtende Weiterbildungen bereits vorhanden, weshalb der Regierungsrat die Motion entgegennehmen und gleichzeitig als erledigt abschreiben will. 

Bemerkenswert ist dabei der Hinweis auf die Finanzierung: Die von den Motionären geforderte kostenneutrale Umsetzung sei nur möglich, wenn bestehende Mittel umgeschichtet würden. Konkret müsste das Budget des Instituts Weiterbildung und Beratung der PH FHNW gekürzt werden, um im Bildungsdepartement die nötigen personellen und finanziellen Ressourcen für die neuen Aufgaben bereitzustellen. Neue Leistungen gäbe es also nicht ohne Konsequenzen an anderer Stelle. 

Ein ähnliches Bild zeigt sich beim Postulat zur Evaluation der «Förderklassen plus» von Alain Burger (SP). Der Regierungsrat teilt die Forderung nach einer wissenschaftlichen Untersuchung und plant bereits einen externen Forschungsauftrag. Dieser soll jedoch deutlich breiter angelegt werden und sämtliche sonderpädagogischen Angebote im Kanton untersuchen – von Förderklassen über Regelklassen bis hin zu Sonderschulen. Ziel ist es, Wirkungen auf Lernleistungen, Integration, Wohlbefinden und die Entlastung der Lehrpersonen zu analysieren. 

Auch hier wird die Umsetzung ausdrücklich als kostenneutral angekündigt. Die Evaluation soll innerhalb des bestehenden Budgets des Aufgabenbereichs Volksschule finanziert werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass sie keine Kosten verursacht, sondern lediglich, dass die Mittel anders eingesetzt werden müssen. 

Die beiden Vorstösse zeigen exemplarisch ein wiederkehrendes Muster in der Bildungspolitik: Zusätzliche Aufgaben, neue Angebote und umfassendere Analysen werden breit unterstützt. Gleichzeitig wird regelmässig Kostenneutralität verlangt. Werden keine zusätzlichen Mittel gesprochen, müssen Ressourcen verschoben oder bestehende Angebote eingeschränkt werden. Kostenneutralität erweist sich damit oft eher als politisches Schlagwort denn als realistische Strategie.

Die Volksinitiative, über die am 14. Juni abgestimmt wird, verlangt, dass in der Kantonsverfassung verankert wird, dass «Kanton und Gemeinden die notwenigen Mittel für den Unterricht von flächendeckend hoher Qualität zur Verfügung stellen müssen» - genau deshalb! Damit sinnvolle Massnahmen auch einmal etwas kosten dürfen.