Prämienrabatte für Versicherungen
Kollektiv-Berufshaftpflichtversicherung der Basler Versicherungen für Mitglieder von Bildung Aargau
Ein Kind verletzt sich auf einem Schulausflug, im Klassenzimmer hat die Lehrperson vergessen das Fenster zu schliessen, weshalb ein nächtliches Gewitter einen Wasserschaden anrichtet.
Ein Haftpflichtfall ist schnell passiert und kann teuer werden. Deshalb sind Lehrpersonen (Einzelmitglieder), Studierende und Klassenassistenzen über ihre Mitgliedschaft bei Bildung Aargau automatisch gegen grobfahrlässige Haftpflichtfälle versichert.
Fahrlässig herbeigeführte Haftpflichtfälle sind durch den Kanton gedeckt.
Andere Mitgliedern (beispielsweise pensionierte oder assoziierte Mitglieder), die weiterhin unterrichten, haben die Möglichkeit, sich für lediglich CHF 10 pro Jahr ebenfalls gegen grobfahrlässig verursachte Schäden zu versichern.
Informationsblatt und Anmeldung
Unfall-Kapitalversicherung bei der Zurich Versicherung
Unfall – ausreichend versichert?
Bildung Aargau bietet in Zusammenarbeit mit der Zurich Versicherung eine Unfall-Kapitalversicherung zu vorteilhaften Konditionen für seine Mitglieder.
Plötzlich ist nichts mehr wie zuvor – ein Unfall kann das Leben gravierend verändern, besonders bei Folgen wie Invalidität oder Todesfall. Bei einer Invalidität in Folge eines Unfalls fallen diverse Zusatzkosten wie Haus- oder Wohnungsänderungskosten, eventuell die Anschaffung eines Autos und mehr an. Bei einem Todesfall ist es wichtig, dass Hinterbliebene abgesichert sind oder bestehende Fixkosten reduziert werden können. Aus diesem Grund hat Bildung Aargau für diese Risiken einen Kollektivvertrag mit der Zurich Versicherung mit vier Varianten abgeschlossen. Für das Invaliditätskapital kann eine «progressive Skala» vereinbart werden, wonach – je nach Invaliditätsgrad - bis zu 350 Prozent des versicherten Kapitals ausbezahlt wird.
Als Mitglied von Bildung Aargau kannst du diese Risiko-Kapitalversicherung zu vorteilhaften Konditionen abschliessen. Bei einem Unfall mit Invaliditätsfolge erhähltst du eine einmalige Kapitalauszahlung in der von dir versicherten Höhe. Die Unfallkapital-Versicherung ist keine Unfallversicherung nach bestehendem UVG, sondern eine reine Risikoversicherung: Sie kommt nur zum Tragen, wenn nach einem Unfall eine Invalidität der versicherten Person oder deren Tod eintritt. Dies macht die Unfall-Kapitalversicherung besonders für Erziehungsberechtigte mit Kindern wichtig.
Pensionierte können die Versicherung im gleichen Leistungsumfang weiterführen oder aber das Leistungsziel reduzieren und in eine für Pensionierte speziell angebotene Vesicherungskategorie wechseln. Nicht möglich ist, erst nach der Pensionierung neu eine entsprechende Versicherung abzuschliessen.
Die Unfall-Kapitalversicherung kann jeweils per Ende Jahr gekündigt werden, es besteht keine fixe Laufzeit.
Wichtiger Hinweis
Tritt ein Leistungsfall ein, müssen Versicherte das handschriftlich unterschriebene Antragsformular direkt an Bildung Aargau senden, nicht an die Zurich Versicherung. Dieses sowie Versicherungsinformationen und -bedingungen findest du hier: