Kindergarten: Gleicher Lohn und 28. Lektion
Weiterhin unbefriedigend ist die Situation im Kindergarten. Noch immer sind die Kindergartenlehrpersonen eine Lohnklasse tiefer als die Primarlehrpersonen eingestuft, obwohl die Ausbildung dieselbe ist. Tatsächlich kann beobachtet werden, dass vermehrt ausgebildete Lehrpersonen in die Primarschule abwandern.
Gleichzeitig ist es, wie auch in der Primarschule, nicht möglich, ein 100 Prozent Pensum in der eigenen Klasse zu absolvieren. Während es in der Primarschule elegante Lösungen für dieses Problem gibt, sind im Kindergarten diverse Schulleitungen dazu übergegangen, gar keine 100-Prozent-Pensen mehr auszuschreiben.
Bildung Aargau hat deshalb in diversen Gesprächen am Runden Tisch Volksschule und in direkten Gesprächen mit der Departementsspitze die Thematik eingebracht. Im Rahmen der Anhörung zum neuen Lehrpersonendekret (LDLP) machten wir ebenfalls Druck, um einerseits diese 28. Lektion am Kindergarten zu ermöglichen und anderseits den Lohn an das Primarschulniveau anzugleichen.
Wir wählten ein vorsichtiges taktisches Vorgehen. Denn beide Änderungen sind politisch umstritten. Wer zu forsch vorwärts gehen will, riskiert den Totalabsturz. Unsere Taktik scheint nun aber langsam Früchte zu tragen. Wir erhielten Signale aus dem Departement, dass eine Lohnangleichung möglich wird.
Die 28. Lektion dürfte dagegen schwieriger erreichbar sein. Insbesondere wollen wir nicht, dass die 28. Lektion aus dem allgemeinen Ressourcenpool bezahlt wird, weil dies zu Lasten der übrigen Volksschule ginge. Hingegen verlangen wir dezidiert, dass Pausenaufsicht als Arbeitszeit akzeptiert wird – und zwar in der gesamten Volksschule. Dies ist in zu vielen Schulen noch nicht der Fall und widerspricht den Handreichungen des Departements BKS.
Leider hat es das Departement BKS bisher versäumt, diese Arbeitszeiterfassung flächendeckend zu kontrollieren, womit eine Ungleichbehandlung entstehen kann.