Anhörungsantwort von Bildung Aargau zum LDLP und zum VALL
Das revidierte Dekret über die Löhne der Lehrpersonen (LDLP) und die Verordnung über die Anstellung und die Löhne der Lehrpersonen (VALL) waren diesen Sommer in der Anhörung. Bildung Aargau reichte eine detaillierte Antwort ein. Für uns stehen die Lohnanhebung der Kindergartenlehrpersonen an die Löhne der Primarlehrpersonen und die volle Anrechnung der bisherigen Berufserfahrung von Heilpädagoginnen und Heilpädagogen im Vordergrund. Leider wurden diese Punkte nicht erfragt, weshalb wir sie selbst bei den Schlussbemerkungen einbrachten.
Es lässt sich schlicht nicht erklären, dass Kindergartenlehrpersonen, die ebenfalls zur Volksschule und zum Zyklus 1 gehören, trotz derselben Ausbildung nicht denselben Lohn erhalten. Bildung Aargau fordert deshalb mit Nachdruck, dass die Kindergartenlehrpersonen in dieselbe Lohnstufe, wie die Primarlehrpersonen eingestuft werden. Aktuell sind sie eine tiefer.
Leider wurde diese Anhebung in der Anhörung nicht erfragt. Wir fügten diese Forderung in unsere Schlussbemerkungen. Ebenfalls nicht erfragt, aber von uns in die Schlussbemerkungen geschrieben, wurde die Forderung, dass Heilpädagoginnen und Heilpädagogen zukünftig nicht mehr jedes Mal neu eingestuft werden und vor allem, dass die bisherige Erfahrung mit dem Faktor 1 und nicht bloss 0,8 angerechnet wird.
Ein zentraler Punkt der Revision ist die Erhöhung des Lohnabzugs für teilqualifizierte Lehrpersonen von fünf auf 15 Prozent. Bildung Aargau vertritt seit Jahren die Position, dass dieser Lohnabzug flexibler werden muss. Ein ganzes Bachelor-Studium ist nicht bloss fünf Prozent wert. Lehrpersonen sollen die Ausbildung absolvieren und dazu auch die Möglichkeit erhalten. Leider gibt es immer wieder Schulleitungen, die kein Interesse daran haben, dass Lehrpersonen das Studium in Angriff nehmen.
Lehrpersonen ohne passende Ausbildung sind äusserst exponiert. Wenn die Kinderzahlen auch im Kanton Aargau zurückgehen, werden diese Lehrpersonen die ersten sein, die die Stelle verlieren.
Manchmal ist es aber schlicht der wirtschaftliche Druck, dass eine teilqualifizierte Lehrperson die Ausbildung nicht machen will. Wir fordern deshalb seit Jahren, dass Quereinsteigende rasch arbeiten können sollen, um sich ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Wir unterstützen deshalb, dass Studierende bereits nach Erreichung von 60 ECTS, was nach einem Jahr Studium möglich ist, nur noch fünf Prozent Abzug haben.
Schliesslich wollen wir das eingesparte Geld im System lassen. Mit diesem Geld könnten beispielsweise die teilqualifizierten Lehrpersonen bei ihrer Ausbildung finanziell unterstützt werden. Es wäre auch möglich Lehrpersonen, die teilqualifizierte Lehrpersonen coachen, besser zu entschädigen. Denkbar ist ferner, mit dem eingesparten Geld die Mehrkosten zu finanzieren, die entstehen, wenn der Kindergartenlehrpersonenlohn angehoben wird.