Beratung

Vielseitige Unterstützung für Lehr- und Fachpersonen im Aargau

Unentgeltliche Rechtsberatung für Mitglieder

Bildung Aargau ist Ansprechpartnerin in Rechtsfragen und bei Problemen im Beruf. Wir beraten unsere Mitglieder und bieten Unterstützung bei Konflikten mit Behörden, vorgesetzten Stellen oder Eltern.

Wir unterstützen bei diversen Themen

  • Juristische Beratung

    Viele Antworten auf Fragen, welche die gesetzlichen Grundlagen der Volksschule Aargau betreffen, lassen sich im Schulportal des Departements BKS finden:

    https://www.schulen-aargau.ch

    Ergänzend dazu unterstützt Bildung Aargau seine Mitglieder mündlich (Telefon +41 62 824 77 60) oder schriftlich (info@bildungaargau.ch). 

    In Einzelfällen erteilt die Geschäftsleitung von Bildung Aargau eine Kostengutsprache für eine juristische Beratung bei einem unserer Verbands-Juristen. 

  • Schlichtungskommission für Personalfragen

    Bei Uneinigkeit betreffend Verfügungen durch die Arbeitgeberin können sich Lehrpersonen auch an die Schlichtungskommission für Personalfragen des Kantons Aargau wenden und innerhalb von 30 Tagen Beschwerde einreichen. Dies ist kostenlos. Die Rechtsmittelbelehrung, welche die Arbeitgeberin bei Verfügungen zwingend beilegen muss, weist auf diese Möglichkeit hin. 

    Formular für das Gesuch um Durchführung eines Schlichtungsverfahrens 

    Weitere Informationen 

     

  • Bei längerer Krankheit und Unfall

    Bei längerer Krankheit oder Unfall empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit dem Case Management für Lehrpersonen. Dieses unterstützt von Krankheit oder Unfall betroffene  Lehr- und Fachpersonen bei einer raschen, sicheren Rückkehr an den Arbeitsplatz.

    Zeichnet sich eine längere Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall ab, prüft die Anstellungsbehörde in Absprache mit der CM-Koordinationsstelle des Departements BKS des Kantons Aargau und in Zusammenarbeit mit der betroffenen Lehrperson, ob ein Case Management für Lehrpersonen angebracht ist. Dieses unterstützt länger ausfallende Lehrpersonen bei einer raschen und nachhaltigen Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess an der Schule oder im Kindergarten.

    Weiterführende Informationen

     

  • Schulhausgespräche

    Ein Schulhausteam kann jederzeit zu aktuellen Fragestellungen allgemeiner Art oder auch auf den Schulort bezogen ein Mitglied der Bildung-Aargau-Geschäftsführung zu einem Informationsgespräch einladen. 

    Die Schulleitung oder auch ein Mitglied des Lehrpersonen-Teams kann auch im Rahmen einer Konferenz, einer pädagogischen Arbeitssitzung oder einer Teambesprechung einen Termin mit Bildung Aargau vereinbaren. 

    Die Moderation eines Gesprächs zwischen Lehrpersonen, Schulleitung und Gemeindevertretern ist hingegen nicht Aufgabe von Bildung Aargau. Dies müsste die Arbeitgeberin organisieren und finanzieren. 

    Weitere Informationen findest du in unserem Merkblatt «Sozialpartnerschaft vor Ort»